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Mit Wohnwagen durch Italien reisen

Andere Länder, andere Sitten! Das gilt auch für Italien. Bei einer Reise mit dem Wohnwagen oder Wohnanhänger müssen diese unbedingt mit einem Aufkleber versehen sein, auf dem deutlich “80 km/h” zu erkennen ist. Generell ist das Beladen der Dächer von Wohnwagen oder Wohnanhänger in Italien nur so erlaubt, dass die Ladung nur hinten über die Fahrzeuglänge heraus ragen darf. Auch ist in Italien das Befahren der Autobahnen zum überwiegenden Teil gebührenpflichtig. Das Bezahlen der Autobahngebühr ist nur mit Kreditkarte oder per Viacard möglich.
Bei der Viacard handelt es sich um eine Art Prepaidkarte, die an Raststellen oder Tankstellen mit 25 oder 50 Euro aufgeladen werden kann. Diese sind auf dem gesamten Autobahnnetz rund um die Uhr geöffnet.
Etwas anders sieht das bei Motorrädern aus. Bei Fahrten mit dem Motorrad ist in Italien auch tagsüber ein Einschalten des Abblendlichtes Pflicht. Wie in Deutschland besteht auch in Italien Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer. Motorräder die eine Motorleistung von weniger als 150 m3 haben, dürfen Italiens Autobahnen nicht befahren. Zusätzlich müssen alle Motorräder in Italien mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein um als verkehrssicher zu gelten. In ganz Italien gilt als Blutalkoholgrenze 0,5 Promille, egal mit was für einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen wird.

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